Verpflichtende Gebäudeautomation Was § 71a des Gebäudeenergiegesetzes für Ihre Liegenschaften bedeutet

Immobilienverwalter, Eigentümer, Betriebsgesellschaften oder Facility-Manager stellen sich in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz aktuell vielen Fragen: Welche technischen Nachrüstungen sind notwendig? Wie lassen sich Verbräuche senken, ohne den Betrieb zu stören? Und wie kann modernes Energiemanagement helfen, diesen Pflichtenkatalog effizient umzusetzen?

Erfahren Sie hier, was das der Paragraph 71a des Gebäudeenergiegesetzes konkret verlangt und welche Lösungen Sie bei der Umsetzung unterstützen.

Für wen gilt § 71a GEG

Das Herzstück der neuen Regelung ist klar: Nichtwohngebäude mit ausreichend großen Anlagen müssen eine Systemlösung zur Gebäudeautomatisierung erhalten. Konkret betrifft das alle Nichtwohngebäude, deren Heizungs- oder Klimaanlagen Nennleistungen von mehr als 290 kW haben — genauso wie kombinierte Anlagen mit entsprechenden Nennleistungen. Diese verpflichtende Ausstattung musste bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt sein. Dabei sind betroffene Bestandsgebäude und Neubauten unterschiedlich zu bewerten.

Die Rechtsform der Vorschrift gibt Ihnen klare technische Anforderungen vor: Neben der reinen Automatisierung geht es um Schnittstellen, digitale Datenbereitstellung und ein technisches Inbetriebnahme-Management über mindestens eine Heizperiode, damit die Anlagen tatsächlich entsprechend betrieben und optimiert werden.

Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?

Für die Einhaltung von § 71a GEG trägt der Gebäudeeigentümer die Verantwortung. Er muss sicherstellen, dass Planung, Umsetzung und Betrieb den Vorgaben entsprechen. Die Aufgaben kann er an Fachplaner, Betreiber oder Dienstleister übertragen. Die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch immer beim Eigentümer.

Was die neue Pflicht praktisch verlangt (Kurzcheck für Ihre Bestandsgebäude)

  • Installation bzw. Nachrüstung von Gebäudeautomatisierungssystemen
  • Schaffung von Schnittstellen zur kontinuierlichen Datenerfassung (digitale Mess- und Steuerfunktionen).
  • Technische Inbetriebnahme: Anlagen müssen nachweislich über eine Heizperiode getestet und optimiert werden.
  • Bereitstellung von Dokumentation (z. B. PDF-Dossiers, Nachweise nach DIN-Normen).
    Diese Maßnahmen betreffen vor allem Gebäude, die mit großen Heizungs- oder Kälteerzeugern betrieben werden und ggf. über eine Kühlfunktion verfügen — auch während der Kühlperiode.

Typische Hürden – und wie Sie sie überwinden

Viele Liegenschaftsverantwortliche sehen sich mit unterschiedlichen Altanlagen, heterogenen Regelungssystemen sowie fehlenden Daten konfrontiert. Dadurch bleiben Einsparpotenziale unentdeckt bzw. werden nur unzureichend umgesetzt. Typische Probleme sind fehlende Schnittstellen, nicht vorhandene gebäudetechnische Dokumentationen oder dass einzelne Anlagen bisher nicht digital erfasst wurden.

Praktisch lässt sich das so lösen:

  • Priorisieren Sie Gebäude nach Risiko (Anlagenleistung, Verbräuche, Vertragslagen).
  • Beginnen Sie mit Pilotprojekten in Gebäuden, die klar hohe Verbräuche oder alte Anlagen (Heizungs-, Kälteerzeuger) aufweisen.
  • Nutzen Sie standardisierte Dossier-Vorlagen (z. B. KEDi-Dossiers) als Checkliste für die Umsetzung.

Was ist mit dem GEG 71a beim Neubau anders als im Bestand?

Im Neubau ist nicht nur Monitoring verlangt, sondern aktive Gebäudeautomation („echte“ Steuerung) statt nur Datenaufzeichnung. Es muss Automatisierungsgrad B oder besser nach DIN V 18599-11 (2018-09) umgesetzt werden. Ein weiterer Punkt ist die Interoperabilität: Verschiedene Systeme (Heizung, Klima, Lüftung, Beleuchtung etc.) müssen untereinander kommunizieren, auch wenn sie unterschiedliche Hersteller oder Technologien nutzen.

Außerdem: Ein technisches Inbetriebnahme-Management ist Pflicht: Die gebäudetechnischen Anlagen müssen über mindestens eine Heizperiode (bei Wärme) bzw. eine Kühlperiode (bei Kälte) einreguliert werden. Darüber hinaus muss eine verantwortliche Person oder ein Unternehmen für das Gebäude-Energiemanagement benannt werden, um kontinuierlich Effizienzpotenziale zu heben.

Warum macht der Gesetzgeber das im Neubau stärker als im Bestand?

Der Gesetzgeber setzt im Neubau stärkere Anforderungen, weil sich hier von Beginn an ein deutlich effizienterer Betrieb erreichen lässt. Automatisierte Steuerung, nicht nur Monitoring, reduziert Energieverbräuche spürbar und verhindert Fehlbetrieb ab dem ersten Nutzungstag.

Wenn alle Systeme miteinander kommunizieren, können Heizung, Kühlung, Lüftung und Licht optimal auf Nutzung und Wetter reagieren. Durch das Inbetriebnahme-Management über eine ganze Heiz- oder Kühlperiode wird gesichert, dass die Anlagen nicht nur installiert, sondern auch korrekt eingeregelt sind. So entsteht im Neubau ein dauerhaft energieeffizienter Betrieb, der später weniger Korrekturen und geringere Kosten verursacht.

GEG 71a konkret umsetzen und Einsparungen erzielen

advizeo richtet sich an genau Ihre Zielgruppe: Betreiber, Eigentümer und Energiemanager, die ihre Immobilienportfolios effizient betreiben und regulatorisch absichern wollen. Die Lösungen sind darauf ausgelegt, die Verpflichtungen aus GEG 71a zu erfüllen und darüber hinaus kontinuierlich Energieverbräuche zu optimieren.

Konkret empfiehlt advizeo folgende Herangehensweise, die sich in der Praxis bewährt hat:

  • Connect & Collect: IoT- und BMS-Anbindungen schaffen die digitale Basis. So erfassen Sie Verbrauchs- und Komfortdaten fortlaufend.
  • Analyse & Energiemanagement: Unsere Plattform wertet Verbräuche aus, erkennt ineffiziente Betriebszustände und priorisiert Maßnahmen (kontinuierliches Energiemanagement).
  • Action & Tracking: Maßnahmen umsetzen (Regelung, technische Anbindung, technische Inbetriebnahme) und die Wirksamkeit dokumentiert, nachvollziehbar und auditfähig messen.

Vorteile für Ihr Portfolio:

  • Reduziert Energieverbräuche durch datengetriebene Optimierung
  • Senkt Betriebskosten und CO₂-Emissionen
  • Priorisiert gezielt Investitionen
  • Unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Funktionsweise eines Gebäudeautomationssystems (GLT)

Mit der richtigen Strategie wird aus der Pflicht eine Chance

Die Verpflichtung aus GEG 71a ist mehr als ein bürokratischer Mehraufwand: Richtig umgesetzt, ermöglicht sie, die Wärme- und Kälteversorgung intelligenter zu betreiben, Verbräuche messbar zu reduzieren und dauerhafte Einsparungen zu erzielen. Wenn Ihre Gebäude über eine Kühlfunktion verfügt bzw. Kälteerzeuger im Betrieb sind, hilft ein ganzheitliches Konzept besonders in der Kühlperiode. Nutzen Sie verfügbare Ressourcen (KEDi-Dossier, AMEV-Merkblätter) und verbinden Sie diese mit einem modernen Energiemanagement-System, um die Anforderungen technisch und wirtschaftlich umzusetzen.

Von der Bestandsanalyse über die technische Inbetriebnahme bis zur kontinuierlichen Effizienzsteigerung — advizeo unterstützt Sie beim GEG 71a: Setzen Sie die verpflichtende Gebäudeautomation nicht nur um, sondern ziehen Sie daraus einen echten Mehrwert. Zusätzliche Erweiterungen dieser Regelung sind für die nächsten Jahre schon absehbar, daher gilt: Handeln Sie jetzt für mehr Klarheit in der Zukunft.

Möchten Sie Ihre Gebäudeautomation gezielt umsetzen und Einsparpotenziale nutzen?

 

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