Alles, was man über die europäische grüne Taxonomie wissen muss
Um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, hat die Europäische Kommission Anfang 2022 die grüne Taxonomie eingeführt. Ihr Hauptziel ist es, Unternehmensinvestitionen in nachhaltigere Aktivitäten zu lenken und so den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft zu fördern. Dabei werden Tätigkeiten anhand ihrer Umweltwirkung kategorisiert. Kurzfristig könnte die Anpassung an diese Taxonomie zudem als Grundlage dienen, um die Vergabe von Hilfen aus dem europäischen Wiederaufbauplan zu steuern.
Lassen Sie uns einen Blick auf ihre Ziele und Auswirkungen werfen.
Was bedeutet europäische Taxonomie?
Die „Taxonomie“ oder „europäische grüne Taxonomie“ ist eine EU-Verordnung, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Sie definiert ein Klassifizierungssystem für wirtschaftliche Aktivitäten, um Unternehmen zu identifizieren, die einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben.
Die Taxonomie wird durch weitere Regelungen ergänzt, wie die CSRD (die die NFRD ersetzt). Ziel der CSRD ist es, die Anforderungen zur Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch Unternehmen in der Europäischen Union zu stärken und zu vereinheitlichen. Dies geschieht durch die Integration von Nachhaltigkeitsinformationen in den Finanzbericht. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Verpflichtung zur finanziellen Berichterstattung für 50.000 Unternehmen – im Vergleich zu 10.000 Unternehmen im Jahr 2022.
Wer ist von der europäischen Taxonomie betroffen?
Die europäische Taxonomie betrifft verschiedene Akteure:
- Unternehmen aller Branchen: Sie müssen angeben, welcher Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionen und ihrer Ausgaben auf nachhaltige Aktivitäten entfällt. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sind bereits verpflichtet, über ihre Umweltleistung im Rahmen der nicht-finanziellen Berichterstattung (Extra-Financial Reporting) zu informieren.
- Mitgliedstaaten: Diese setzen öffentliche Maßnahmen, Normen oder Labels für grüne Finanzprodukte oder grüne Anleihen (Green Bonds) um.
- Finanzakteure und Aufsichtsbehörden: Dazu zählen Finanzinstitute, Zentralbanken und Versicherungsgesellschaften.
Wichtig: Die europäische grüne Taxonomie entwickelt sich ständig weiter. Neue Vorschriften und Kriterien könnten zukünftig weitere Unternehmen betreffen. Alle Aktivitäten, deren Emissionen unter 100 g CO₂ pro kWh liegen, fallen in den Geltungsbereich der grünen Taxonomie. Dieser Grenzwert wird alle drei Jahre entsprechend technischer und klimatischer Entwicklungen angepasst.
Ausnahmen
Eine wirtschaftliche Tätigkeit, die die Grenzwerte überschreitet, kann dennoch in die Taxonomie aufgenommen werden, wenn sie eine andere Aktivität mit einer höheren CO₂-Bilanz ersetzt. Zwei Arten von Aktivitäten sind hiervon betroffen:
- Übergangsaktivitäten: Diese weisen zwar keine emissionsarme Alternative auf, befinden sich aber auf einem klaren Dekarbonisierungspfad.
- Ermöglichende Aktivitäten: Diese sind zwar nicht klimaneutral, jedoch notwendig für die ökologische Transformation (z. B. Branchen, die Komponenten für bestimmte erneuerbare Energien liefern).

Welche Kriterien gelten für die Klassifizierung und die Förderfähigkeit in der Taxonomie?
Identifizierung förderfähiger Aktivitäten
Damit eine Aktivität als nachhaltig gilt, muss sie teilweise zu einem oder mehreren der folgenden sechs Ziele beitragen:
- Minderung des Klimawandels
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Kontrolle der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme
Wesentlicher Beitrag
Jedes Ziel ist durch klare Kriterien definiert, die bestimmen, ob eine wirtschaftliche Aktivität als „grün“ gilt oder nicht. Aktivitäten, die diese Kriterien erfüllen, werden als kompatibel mit der europäischen grünen Taxonomie angesehen und können von Unterstützungsmaßnahmen und Investitionen profitieren.
DNSH (Do-No-Significant-Harm)
Eine Aktivität, die zu einem der oben genannten Ziele beiträgt, darf die anderen Ziele nicht beeinträchtigen – dies ist das Prinzip des DNSH.
Einhaltung von Mindestgarantien
Die Aktivität muss die Mindeststandards in den Bereichen Soziales und Governance einhalten (Menschenrechte, Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation usw.).
KPI’s
Die Verpflichteten müssen den Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionen und ihrer Ausgaben angeben, der auf nachhaltige Aktivitäten entfällt.
Wie sieht der Anwendungszeitplan aus?

Wie ergänzt eine Plattform für Energiemonitoring den Ansatz der europäischen Taxonomie?
Mit einer Energiemonitoring-Software wie Savee von Advizeo tragen Sie zur Minderung und Anpassung an den Klimawandel bei. Die auf der Plattform erfassten Daten können analysiert werden, um gezielte Maßnahmen an den energieintensivsten Standorten umzusetzen und den Energieverbrauch Ihrer Gebäude zu senken.
Unsere Energie Manager stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite und führen auf Wunsch auch Energieaudits für Sie durch.

Die europäische grüne Taxonomie ist ein wirksames Instrument, um Nachhaltigkeit und den Übergang zu einer grünen Wirtschaft zu fördern. Durch die Festlegung klarer Kriterien zur Klassifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten nach ihrer Umweltwirkung erleichtert sie fundierte Entscheidungen für Investoren und Unternehmen. Allerdings ist in den kommenden Monaten mit einer Weiterentwicklung des aktuellen Stands der Taxonomie zu rechnen