EnEfG-Novelle Was ändert sich für Unternehmen

Die regulatorischen Rahmenbedingungen rund um das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verändern sich rasant. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) – der sogenannten EnEfG-Novelle – passt der nationale Gesetzgeber die Pflichten grundlegend an. Als Ihr Partner für digitales Energiemanagement behält advizeo den Überblick und unterstützt Sie dabei, gesetzliche Hürden in strategische Wettbewerbsvorteile zu verwandeln.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Ziel der EnEfG-Novelle ist es, die nationalen Einsparziele effizienter zu erreichen und den bürokratischen Aufwand für einen Teil der Wirtschaft zu harmonisieren. Während der Fokus früher stark auf starren Unternehmensstrukturen lag, orientiert sich der Gesetzgeber nun primär am tatsächlichen Energiebedarf. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Anhebung einiger Schwellenwerte, wodurch die Anzahl der regulatorisch gebundenen Unternehmen im Bereich der Managementsysteme sinkt, während gleichzeitig die Pflichten zur konkreten Umsetzung von Einsparmaßnahmen verschärft werden.

Neue Schwellenwerte: Wer ist betroffen?

Die entscheidende Schwelle für Unternehmen bemisst sich am jährlichen Gesamtendenergieverbrauch (Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre). Hier bringt die geplante EnEfG-Novelle gravierende Verschiebungen mit sich:

  • Ab 2,77 GWh: Ab diesem Verbrauch greift künftig die Pflicht zur Durchführung zusätzlicher Energieaudits sowie zur Erstellung konkreter Umsetzungspläne. Der Wert wurde leicht von ehemals 2,5 GWh auf nun 2,77 GWh angehoben, um eine lückenlose Angleichung an das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) zu erzielen.
  • Ab 23,6 GWh: Erst ab diesem deutlich angehobenen Grenzwert (zuvor 7,5 GWh) sind Betriebe zur Einführung eines vollumfänglichen Energiemanagementsystems (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystems (EMAS) verpflichtet.

 

 

Leitfäden Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Energiemanagement ist in aller Munde — aber die meisten Gebäudebetreiber kennen ihren Verbrauch noch immer nicht wirklich. Torsten, Product Manager bei advizeo by Hager, erklärt wie advizeo EMS alle Energiedaten zentralisiert und in konkrete Maßnahmen übersetzt — für echtes Energiemanagement und gesetzliche Konformität.

Welche Auswirkungen könnte die Reform haben?

Durch diese Umstellung entfallen alte Privilegien. Früher waren kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weitgehend von systematischen Audits befreit, während große Unternehmen unabhängig vom Verbrauch automatisch in der Pflicht standen. Künftig gilt: Nur noch der reale Verbrauch zählt. Und das auch bei mehreren Standorten. Erfahren Sie hier, wie Sie Energiedaten an mehreren Standorten erfassen und verwalten können.

Ein KMU mit energieintensiver Produktion und mehr als 2,77 GWh Verbrauch wird nun ebenso in die Pflicht genommen. Umgekehrt werden Tausende Unternehmen mittlerer Größe durch die Anhebung der EnMS-Grenze auf 23,6 GWh entlastet und aus der strikten Systempflicht entlassen. Dennoch bleibt der Handlungsdruck hoch, denn die Pflicht zur Erstellung von Umsetzungsplänen für identifizierte, wirtschaftliche Maßnahmen bleibt auch im Bereich zwischen 2,77 und 23,6 GWh bestehen.

Pflichten bei Energiemanagementsystem und Energieaudit

Für Großverbraucher ab 23,6 GWh verlangt das Gesetz die lückenlose Zertifizierung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems, welches mindestens 90 % des Gesamtverbrauchs abbilden muss. Wer unter dieser Grenze liegt, aber die 2,77 GWh überschreitet, muss alle vier Jahre ein normgerechtes Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nachweisen. Lesen Sie hier mehr über mögliche Förderungen für Energiemanagementsoftware.

Zudem nimmt das Gesetz die öffentliche Hand in die Pflicht: Öffentliche Einrichtungen des Bundes und der Länder müssen eine klare Vorbildrolle einnehmen und ihren Verbrauch ab dem laufenden Betrieb kontinuierlich reduzieren.

Wie advizeo Sie unterstützen kann:

  1. Automatisierte Datenerfassung: Die manuelle Überwachung von Verbräuchen bindet Ressourcen. Mit unserer Energiemanagement-Software erfassen Sie alle Medien vollautomatisch und behalten den aktuellen Status Ihrer Liegenschaften im Blick. Erfahren Sie mehr unter dem Stichpunkt Smart Meter für Unternehmen.
  2. Auditierung & Validierung: Unsere Energieingenieure begleiten Sie bei der Identifikation von Einsparpotenzialen, um den gesetzlichen Vorgaben mühelos zu entsprechen.
  3. Wirtschaftlichkeitsbewertung: Das Gesetz fordert eine Bewertung nach der DIN EN 17463 (ValERI). Unsere Software berechnet präzise, welche Maßnahmen innerhalb von maximal 50 % ihrer Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert erwirtschaften.

Umsetzungspläne: Fristen und nächste Schritte

Nach Durchführung eines Audits oder innerhalb des bestehenden Energiemanagementsystems müssen Unternehmen binnen weniger Monate konkrete Umsetzungspläne für alle als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen erstellen und veröffentlichen. Werden diese Pläne nicht fristgerecht aktualisiert, drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei Missachtung der Systempflichten.

Die geplante Gesetzgebung verlangt von Unternehmen, künftig stärker datengetrieben zu agieren. Eine leichte Verzögerung bei der Datenerfassung kann bereits zu Fristüberschreitungen führen. Eine klare Strukturierung Ihrer Prozesse ist daher unerlässlich.

Mit advizeo investieren Sie nicht in bürokratischen Mehraufwand, sondern in messbare Effizienz. Durch eine kontinuierliche Überwachung lässt sich der Energiebedarf im durchschnittlichen Unternehmensportfolio deutlich senken. Wir helfen Ihnen, die regulatorischen Vorgaben mit bestehendem Budget optimal umzusetzen, um Ihren aktuellen Verbrauch sowie Ihre jährlichen Energiekosten langfristig zu reduzieren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise als erster Ansprechpartner für zukunftssicheres Energiemanagement auf europäischem und nationalem Niveau.

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