Energy Sharing in Deutschland Solarstrom gemeinschaftlich nutzen ab 2026

Photovoltaikanlagen werden auf Gewerbeimmobilien, Unternehmensstandorten und öffentlichen Gebäuden immer häufiger installiert – doch ein erheblicher Teil des erzeugten Stroms wird weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist, obwohl er lokal genutzt werden könnte.

Energy Sharing schafft seit dem 1. Juni 2026 eine gesetzliche Grundlage, um diesen Überschussstrom innerhalb einer Gemeinschaft zu teilen. In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Was Energy Sharing bedeutet und wie es funktioniert
  • Welche Rolle §42c EnWG spielt
  • Worin der Unterschied zu Mieterstrom und GGV liegt
  • Warum Smart Metering die technische Schlüsselvoraussetzung ist
  • Welche Vorteile Kommunen und Unternehmen konkret erwarten können

Was ist Energy Sharing? Definition und Grundprinzip

Energy Sharing bezeichnet die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen durch mehrere Teilnehmer innerhalb eines gemeinsamen Bilanzierungsraums.

Dabei wird Strom aus PV-Anlagen nicht ausschließlich vom Betreiber selbst verbraucht. Stattdessen können Dritte – andere Unternehmen, Kommunen oder Bürger – an der Nutzung des lokal erzeugten Stroms beteiligt werden.

Das Ziel: So viel lokal erzeugter Strom wie möglich dort nutzen, wo er tatsächlich benötigt wird.

In Österreich existieren Energiegemeinschaften, die ähnliche Modelle bereits erfolgreich umsetzen. Deutschland zieht nun nach.

Seit wann ist Energy Sharing in Deutschland in Kraft?

Mit dem §42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde die gesetzliche Grundlage für Energy Sharing in Deutschland geschaffen. Die Regelung ist seit dem 1. Juni 2026 in Kraft. Damit können entsprechende Modelle in Deutschland seit diesem Datum rechtlich umgesetzt werden.

Da die Regelung noch sehr neu ist, werden einzelne technische und organisatorische Anforderungen weiterhin konkretisiert. Die Bundesnetzagentur arbeitet aktuell an weiteren regulatorischen Rahmenbedingungen für die praktische Umsetzung.

Rolle des Solarpakets

Das Solarpaket hat die Einführung von Energy Sharing maßgeblich unterstützt. Es verfolgt das übergeordnete Ziel, den Ausbau dezentraler Energieversorgung in Deutschland zu fördern und die Energiewende auf lokaler Ebene zu stärken.

Empfehlung: Unternehmen und Kommunen sollten die regulatorische Entwicklung aktiv beobachten und frühzeitig prüfen, welche Potenziale sich für ihr Immobilienportfolio ergeben.

Wie funktioniert Energy Sharing? Schritt für Schritt erklärt

Das Grundprinzip ist vergleichsweise einfach:

  1. Erzeugung: Ein Teilnehmer oder eine Organisation betreibt eine oder mehrere PV-Anlagen und erzeugt Solarstrom.
  2. Verteilung: Die erzeugte Energie wird mehreren Teilnehmern innerhalb eines definierten Bilanzierungsraums zugeordnet.
  3. Messung: Die Verteilung basiert auf gemessenen Verbrauchs- und Erzeugungsdaten in Echtzeit.
  4. Transport: Der geteilte Strom wird dabei über das öffentliche Netz transportiert.

Was wird gemessen und abgerechnet?

Für eine korrekte Bilanzierung wird ermittelt:

  • wie viel Strom durch die PV-Anlage erzeugt wurde
  • wie viel Strom einzelne Teilnehmer verbraucht haben
  • welcher Anteil innerhalb der Gemeinschaft genutzt wurde
  • welche Überschussmengen ins öffentliche Netz eingespeist werden

Genau dieser Punkt – die Nutzung des öffentlichen Netzes – unterscheidet Energy Sharing strukturell von anderen Modellen der gemeinschaftlichen Stromversorgung.

Energy Sharing vs. Mieterstrom vs. GGV: Die Unterschiede im Überblick

Die drei Begriffe werden häufig verwechselt, beschreiben jedoch grundlegend unterschiedliche Versorgungsmodelle:

Energy Sharing vs. Mieterstrom vs. GGV Die Unterschiede im Überblick

Bei Mieterstrom und GGV erfolgt die Versorgung ausschließlich innerhalb eines einzelnen Gebäudes – ohne Nutzung des öffentlichen Netzes.

Energy Sharing hingegen ermöglicht die standortübergreifende Nutzung von Solarstrom innerhalb desselben Bilanzierungsgebiets. Dies eröffnet völlig neue Anwendungsfälle für Unternehmen mit mehreren Standorten und Kommunen mit verteilten Liegenschaften.

Smart Metering: Die technische Voraussetzung für Energy Sharing

Warum sind intelligente Messsysteme unverzichtbar?

Ohne Smart Meter kein Energy Sharing. Die technische Grundlage bilden intelligente Messsysteme, die Erzeugungs- und Verbrauchsdaten zuverlässig und in hoher Auflösung erfassen.

Ein intelligentes Messsystem ermöglicht:

  • die exakte Zuordnung von erzeugtem und verbrauchtem Strom je Teilnehmer
  • die Nachverfolgung, welcher Strom lokal erzeugt und genutzt wurde
  • die lückenlose Bilanzierung der Energieflüsse innerhalb der Gemeinschaft
  • eine transparente Grundlage für Abrechnung und Monitoring

Bedeutung des Smart-Meter-Rollouts

Der laufende Smart-Meter-Rollout in Deutschland schafft schrittweise die infrastrukturelle Voraussetzung für Energy Sharing. Je mehr Zähler auf intelligente Messsysteme umgestellt werden, desto breiter kann Energy Sharing ausgerollt werden.

Gerade bei mehreren Gebäuden oder verschiedenen Anlagen entstehen große Datenmengen. Digitale Energiemanagementsysteme sind daher essenziell, um diese Informationen zentral auszuwerten und transparent bereitzustellen.

Leitfäden Energiedaten im deutschen Gebäudebestand

 

Vorteile von Energy Sharing für Kommunen und Unternehmen

Energy Sharing für Kommunen

Kommunen verfügen häufig über mehrere öffentliche Gebäude – Schulen, Verwaltungsstandorte, Sporthallen, Bauhöfe. Energy Sharing könnte künftig ermöglichen, den auf einzelnen Dächern erzeugten Solarstrom standortübergreifend zu nutzen und so die Auslastung bestehender Anlagen deutlich zu verbessern.

Auch kleine Kommunen können von gemeinschaftlich genutztem Solarstrom profitieren.

Energy Sharing für Unternehmen

Unternehmen, die mehrere Immobilien betreiben, können prüfen, welche Potenziale sich aus Energy Sharing für ihr Portfolio ergeben. Selbst kleinere Unternehmen haben künftig die Möglichkeit, gemeinschaftlich genutzten Solarstrom in ihre Energiestrategie zu integrieren.

Mögliche Vorteile im Überblick

  • Höhere Eigenverbrauchsquote durch standortübergreifende Nutzung des Solarstroms
  • Stärkere Integration erneuerbarer Energien in betriebliche Prozesse
  • Bessere Transparenz über Energieflüsse im gesamten Portfolio
  • Unterstützung regionaler Energiekonzepte und Nachhaltigkeitsziele
  • Potenzial für günstigeren Strombezug innerhalb einer Gemeinschaft

Hinweis: Die tatsächliche Wirtschaftlichkeit hängt von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Netzentgelte, Abgaben und weitere regulatorische Vorgaben bleiben weiterhin ein relevanter Kostenfaktor.

Energiedatenmanagement: Voraussetzung für effizientes Energy Sharing

Die gemeinschaftliche Nutzung von Strom setzt eine belastbare, aktuelle Datenbasis voraus. Je mehr Teilnehmer eingebunden sind, desto wichtiger werden:

  • Messdaten in ausreichender Granularität
  • Echtzeit-Monitoring der Erzeugungs- und Verbrauchsmengen
  • Zentrale Bilanzierung über alle Standorte hinweg
  • Transparente Auswertung für alle Teilnehmer der Energiegemeinschaft

Lösungen wie advizeo EMS ermöglichen die zentrale Erfassung von Energiedaten über mehrere Standorte hinweg und liefern die notwendige Datengrundlage für Monitoring und Bilanzierung. In Kombination mit Smart Metering entsteht so die vollständige technische Basis für operative Steuerung und Optimierung.

advizeo EMS ermöglicht die zentrale Erfassung von Energiedaten über mehrere Standorte hinweg. Smart Metering und Multi-Metering liefern die dafür notwendigen Messdaten. Mit advizeo BMS lassen sich technische Anlagen gezielt steuern, während EMaaS Unternehmen und Kommunen durch die Expertise erfahrener Energy Manager bei der kontinuierlichen Optimierung ihrer Energieperformance unterstützt.

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Energy Sharing als Baustein der Energiewende

Seit dem 1. Juni 2026 eröffnet Energy Sharing neue Möglichkeiten, lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen gemeinschaftlich zu nutzen – standortübergreifend und innerhalb des öffentlichen Netzes.

Für Unternehmen, Kommunen und Immobilienverantwortliche wird es zunehmend wichtig:

  • Erzeugungs- und Verbrauchsdaten transparent zu erfassen
  • Smart-Meter-Infrastrukturen frühzeitig aufzubauen
  • Die regulatorischen Entwicklungen rund um §42c EnWG kontinuierlich zu verfolgen

Wer heute die technischen, organisatorischen und datenseitigen Voraussetzungen schafft, kann zukünftige Energy-Sharing-Modelle fundiert bewerten und effizient umsetzen.

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