§42c EnWG FAQ zur gemeinsamen Nutzung erneuerbarer Energie

Mit dem neuen §42c EnWG können Unternehmen, Kommunen und Haushalte gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Anlagen teilen — über das öffentliche Netz, ohne eigene Leitungen. Das klingt einfach. In der Praxis stellen sich jedoch schnell konkrete Fragen: Welche Verträge sind nötig? Wer misst was? Und was passiert, wenn die erzeugte Energie nicht ausreicht?
Diese FAQ gibt Antworten auf die Fragen, die Unternehmen und Energy Manager am häufigsten stellen — auf Basis des aktuellen Gesetzestextes und der Informationen der Bundesnetzagentur.

Was regelt §42c EnWG?

42c EnWG schafft einen gesetzlichen Rahmen, um gemeinsam genutzten Strom aus erneuerbaren Anlagen zu organisieren. Ziel ist es, Letztverbrauchern die Nutzung von Strom zu ermöglichen, der nicht zwingend am selben Ort verbraucht wird, an dem er erzeugt wurde.

Dabei wird die in einer Anlage erzeugte elektrische Energie über das Netz der allgemeinen Versorgung geliefert. Es handelt sich also nicht um einen einfachen Stromtausch zwischen zwei Gebäuden, sondern um ein Modell mit klaren Rollen, Messanforderungen und vertraglichen Pflichten.

 

Wie funktioniert Energy Sharing in Deutschland

Worin unterscheidet sich §42c EnWG von Mieterstrom?

Beim Mieterstrom wird Strom in der Regel innerhalb eines Gebäudes oder in räumlicher Nähe zur Erzeugungsanlage genutzt. §42c EnWG geht weiter, weil die gemeinsame Nutzung über das öffentliche Netz ausdrücklich erlaubt wird.

Damit kann das Modell auch innerhalb bestimmter Bilanzierungsgebieten relevant werden. Der Umfang ist jedoch nicht beliebig: Teilnahme, Abrechnung und Verantwortlichkeiten müssen rechtlich und technisch sauber geregelt sein.

Welche Verträge sind erforderlich?

Zwischen den Beteiligten müssen klare Vereinbarungen bestehen. Die Beteiligten müssen zwei Verträge abschließen: einen Sharing-Liefervertrag sowie einen ergänzenden Reststrom-Liefervertrag. Beide sind gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtig ist, dass die Beteiligten einen Aufteilungsschlüssel festlegen. Dieser beschreibt, wie die erzeugten Strommengen den einzelnen Teilnehmenden zugeordnet werden. Unternehmen sollten diese Verträge regelmäßig prüfen, ob die Datenbasis noch zum tatsächlichen Verbrauch passt.

Welche Rolle spielen Messdaten?

Die Abrechnung hängt stark von der Qualität der Messdaten ab. Besonders wichtig ist die Zählerstandsgangmessung, also die zeitlich genaue Erfassung von Verbrauch und Einspeisung über das öffentliche Elektrizitätsverteilernetz.

Ohne belastbare Messdaten lässt sich nicht nachvollziehen, welcher Anteil des erzeugten Stroms tatsächlich gemeinsam genutzt wurde.

Wer übernimmt die Umsetzung?

Die Umsetzung kann durch den Anlagenbetreiber selbst erfolgen. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Dienstleister zu beauftragen, der Messdaten, Abrechnung, Kommunikation mit Marktakteuren oder technische Prozesse übernimmt.

Das ist vor allem dann relevant, wenn mehrere Verbrauchsstellen, zusätzliche Zählerpunkte oder komplexe Vertragsstrukturen zusammenkommen. Der Erfolg eines Projekts hängt daher nicht nur von der Erzeugungsanlage ab, sondern auch von Organisation, Datenqualität und laufender Kontrolle.

Gibt es finanzielle Vorteile oder Anreize?

42c EnWG schafft einen neuen rechtlichen Rahmen, aber keine automatische Garantie für günstigeren Strom. Da das öffentliche Netz genutzt wird, können Netzentgelte, Umlagen und weitere Kosten weiterhin relevant bleiben.

Nach aktuellem Stand gibt es keine spezifischen finanziellen Anreize, die jedes Projekt automatisch wirtschaftlich machen. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung bleibt daher ausdrücklich erforderlich. Der Erfolg hängt vor allem davon ab, wie gut Erzeugung, Verbrauch, Messkosten, Reststrom und Abwicklung zusammenpassen.

Warum braucht es eine ergänzende Stromversorgung?

Die gemeinsam genutzte Strommenge deckt den Bedarf der Teilnehmenden nicht immer vollständig ab. Wenn die erzeugte Energie nicht ausreicht, wird eine ergänzende Stromversorgung benötigt — im Sinne einer stabilen, unterbrechungsfreien Versorgung.

Diese zusätzlichen Strommengen kommen weiterhin über einen klassischen Liefervertrag. Vorab muss klar sein, wer Reststrom liefert, wie die Abgrenzung erfolgt und wie die Abrechnung organisiert wird.

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Welche Rolle spielt advizeo EMS?

advizeo EMS unterstützt Unternehmen dabei, elektrische Energie aus verschiedenen Quellen zentral zu erfassen und auszuwerten. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Zähler, Erzeugungsanlagen oder Verbrauchsstellen zusammengeführt werden müssen.

Über Multi-Metering können unterschiedliche Zählertypen angebunden werden. So entsteht eine verlässliche Datenbasis, um Verbrauchsprofile zu analysieren, Abweichungen zu erkennen und ein Projekt auf Basis weiterer energierechtlicher Anforderungen besser zu bewerten.

In diesem Video erklärt Torsten, Product Manager bei advizeo, wie ein modernes Energiemanagement funktioniert und warum die Kombination aus EMS und BMS entscheidend ist.

Was sollten Unternehmen vor einem Projekt klären?

Vor dem Start sollten Unternehmen prüfen, ob die technische und organisatorische Grundlage belastbar ist. Dazu gehören:

  • Welche Anlage erzeugt den Strom?
  • Welche Verbrauchsstellen sollen teilnehmen?
  • Welche Messwerte — insbesondere viertelstündlicher Zählerstandsgangmessung — sind verfügbar?
  • Wer übernimmt Abrechnung und Reststrom?
  • Welche Verträge müssen abgeschlossen werden?
  • Welche Prozesse sind gesetzlich erforderlich?
  • Welche Daten werden für das öffentliche Elektrizitätsverteilernetz benötigt?

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