Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Was Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wissen müssen

Hohe Energiekosten, wachsender Regulierungsdruck und ambitionierte Klimaziele stellen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen vor große Herausforderungen. Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) hat der Gesetzgeber einen zentralen Rahmen geschaffen, um den gesamte Endenergieverbrauch in Deutschland deutlich zu senken.

Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Verwaltung?
Welche Organisationen sind betroffen und ab welchen Verbrauchsschwellen gelten klaren Vorgaben?
Welche Fristen müssen eingehalten werden – und welche Sanktionen drohen?
Und wie lässt sich sicherstellen, dass die Umsetzung nicht nur gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch wirtschaftlichen Nutzen bringt?

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Anforderungen des EnEfG – und zeigen, wie Sie diese effizient und praxisnah umsetzen können.

Was steckt hinter dem EnEfG?

Das EnEfG legt verbindliche Vorgaben fest, um den Endenergie-Verbrauch in Deutschland langfristig zu reduzieren. Ziel ist es, Transparenz über Verbräuche zu schaffen, Einsparpotenziale sichtbar zu machen und nachhaltige Strukturen für mehr Energieeffizienz aufzubauen.

Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bedeutet das vor allem:

  • Energieflüsse detailliert erfassen und dokumentieren,
  • konkrete Umsetzungspläne entwickeln,
  • Maßnahmen und Ergebnisse regelmäßig veröffentlichen.

Dabei gelten für den öffentliche Bereich teilweise gesonderte Schwellenwerte, Fristen und Nachweispflichten. Besonders wichtig: Kommunale Einrichtungen sind von ISO/EMAS-Pflichten zwar ausgenommen, unterliegen aber einem eigenen Melderegime.

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EnEfG Leitfaden (2)

Wer ist betroffen?

Ob und in welchem Umfang das EnEfG für Sie gilt, hängt vom Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre ab.

  • Unternehmen mit ≥ 7,5 GWh
    Seit dem 18.11.2023 gilt die Pflicht zur Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems (EMAS). Zusätzlich müssen die Maßnahmen nach DIN EN 17463 (ValERI) wirtschaftlich bewertet werden. Ebenfalls vorgeschrieben ist die Erfassung von Abwärme in allen relevanten Prozessen.

  • Unternehmen mit ≥ 2,5 GWh
    Ebenfalls seit dem 18.11.2023 müssen konkrete Umsetzungspläne mit klaren Maßnahmen zur Effizienzsteigerung erstellt und veröffentlicht werden.

  • Öffentliche Stellen (Bund und Länder) mit ≥ 3 GWh
    Ab dem 30.06.2026 besteht die Pflicht zur Einführung eines zertifizierten Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystems (ISO 50001 oder EMAS).

  • Öffentliche Stellen (Bund und Länder) mit 1–3 GWh
    Ebenfalls ab dem 30.06.2026 müssen sie ein vereinfachtes Energiemanagementsystem nach ISO 50005 einführen.

  • Öffentliche Stellen mit ≥ 1 GWh
    Seit dem 18.11.2023 gilt die Pflicht, jährlich eine Endenergieeinsparung von 2 % bis 2045 nachzuweisen. Übererfüllungen dürfen angerechnet, Verfehlungen müssen in den Folgejahren nachgeholt werden.

  • Kommunale Ebene
    Kommunen sind von ISO/EMAS-Pflichten ausgenommen. Allerdings müssen sie ihren jährlichen Energieverbrauch an das jeweilige Land melden.

⚠️ Wichtig: Verstöße gegen das EnEfG können Bußgelder von bis zu 100.000 € nach sich ziehen.

_Wer ist vom EnEfG betroffen_

Welche Maßnahmen sind erforderlich?

Das EnEfG schreibt vor, dass Unternehmen und Einrichtungen Umsetzungspläne erstellen müssen, die transparent darstellen:

  • welche entsprechenden Projekte geplant sind,
  • welche Kosten und Einsparungen entstehen,
  • wie die Maßnahmen umgesetzt und überprüft werden.

📌 Kurz erklärt: Ein Umsetzungsplan enthält die Analyse des aktuellen Energieverbrauchs, beschreibt konkrete Maßnahmen, bewertet deren wirtschaftlichen Nutzen und legt Prioritäten fest. Dabei sollten auch wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen berücksichtigt werden, um die Wirkung maximal nachvollziehbar zu machen.

Kontrolle durch das BAFA 

Das BAFA prüft stichprobenartig, ob Unternehmen und Einrichtungen ihre Pflichten erfüllen. Bei einer Prüfung müssen angeforderte Unterlagen innerhalb von vier Wochen elektronisch bereitgestellt werden.

💡 Tipp: Halten Sie Nachweise, Umsetzungspläne und Zertifizierungen jederzeit griffbereit – das spart Zeit und reduziert Risiken.

Mehr als Compliance: Die Chancen des EnEfG

Die Umsetzung des EnEfG bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch konkrete Vorteile:

  • Transparenz schaffen: Der gesamte Energieverbrauch wird nachvollziehbar.
  • Prozesse optimieren: Maßnahmen zur Energie- und Kostenreduktion werden professionalisiert.
  • Betriebskosten senken: Durch gezielte Einsparungen und effiziente Projekte.
  • Investitionen rechtfertigen: Besonders im öffentliche Bereich lassen sich Projekte leichter argumentieren.
  • Weitere positive Effekte: bessere ESG-Reports, mehr Planungssicherheit und klare Entscheidungsgrundlagen.

Das Gesetz kann damit zum echten Enabler werden – nicht nur für gesetzliche Konformität, sondern auch für langfristige Optimierung mit wirtschaftlichen und positiven Effekten. Wer künftig vorbereitet ist, verschafft sich Rechtssicherheit und messbaren Nutzen.

BFEE und EnEfG: Wie hängt das zusammen?

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BFEE) ist keine eigene gesetzliche Grundlage, sondern die zuständige Stelle zur Umsetzung bestimmter Pflichten aus dem EnEfG.

  • Die BFEE führt das Energieverbrauchsregister für öffentliche Stellen und sammelt dort die gemeldeten Daten.

  • Sie prüft, ob die von Unternehmen und Einrichtungen eingereichten Umsetzungspläne die enthaltenen und entsprechenden Informationen liefern.

  • Außerdem sorgt sie für die Transparenz der Verbräuche im öffentlichen Bereich und unterstützt so die Zielerreichung des EnEfG.

  • Das BMWK gibt die gesetzlichen Vorgaben vor, während die BFEE die Einhaltung überwacht und eng mit dem BAFA zusammenarbeitet, das die Kontrollen durchführt.

📌 Kurz gesagt: Das EnEfG schafft die Pflichten – die BFEE stellt sicher, dass diese Pflichten im Alltag geprüft und dokumentiert werden.

Wie advizeo Sie bei der Umsetzung unterstützt

Das EnEfG verlangt eine präzise Erfassung, Planung und Dokumentation von Energieverbräuchen und Effizienzmaßnahmen. Genau hier setzt das Energie-Management-System (EMS) von advizeo an:

  • Zentrale Datenerfassung: Alle Energiedaten werden automatisiert gesammelt und übersichtlich dargestellt.
  • Analysen & Visualisierungen: Verbrauchsdaten lassen sich in wenigen Klicks auswerten und vergleichen.
  • Umsetzungspläne auf Knopfdruck: Maßnahmen werden auf Basis realer Daten entwickelt und bewertet.
  • Automatisierte Berichte: Berichte sind jederzeit im passenden Format für Prüfungen oder Veröffentlichungen verfügbar.
  • Auch der öffentliche Sektor kann seine Berichtspflichten vollständig abdecken.

Damit bietet advizeo eine praxisnahe Lösung – von der Erfassung bis zum Reporting.

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